Für alle Speditions-, Fracht- und Lagergeschäfte mit TransVeloce Spedition GmbH gelten die nachstehenden Bedingungen.
TransVeloce Spedition GmbH
Florianstr. 15-21
44139 Dortmund
Geschäftsführer:
Christopher Schnick
Für unsere Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2018 (ADSp 2018) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Diese können Sie unter folgendem Link einsehen:
Die ADSp 2018 sind auf Wunsch auch bei uns erhältlich. Sprechen Sie uns gerne an.
Der Vertrag kommt zustande durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung des Auftrags. Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.
Wir erbringen folgende Leistungen:
Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den ADSp 2018. Die Haftungshöchstgrenzen ergeben sich aus den ADSp 2018, Ziffer 23-28.
Bei Transporten innerhalb Deutschlands gelten die Haftungsbestimmungen des HGB. Bei grenzüberschreitenden Transporten gelten die Bestimmungen der CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route).
Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
Eine Güterversicherung wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag des Versenders abgeschlossen. Die Kosten trägt der Auftraggeber.
Wünscht der Auftraggeber eine Transportversicherung, ist dies vor Beginn des Transports schriftlich mitzuteilen.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Bei erstmaliger Geschäftsbeziehung oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit behalten wir uns Vorkasse oder Sicherheitsleistungen vor.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Der Auftraggeber hat uns vollständige und richtige Angaben über das Gut zu machen, insbesondere über:
Gefahrgut wird nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung befördert. Der Auftraggeber muss uns unverzüglich über alle relevanten Eigenschaften des Gefahrguts informieren und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Schäden oder Verluste sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, schriftlich bei uns anzuzeigen. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden gilt eine Frist von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Fristen gelten Ansprüche als verfallen, es sei denn, der Schaden war bei Ablieferung nicht erkennbar.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Dortmund, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Dezember 2024